Die Eigenverwaltung BNR Prad ist eine öffentliche Körperschaft (großteils den Gemeinden gleichgestellt). Sie unterliegt der Aufsicht der Autonomen Provinz Bozen. Die Haupttätigkeit der Eigenverwaltung oder auch "Fraktion" genannt, liegt in der Verwaltung und Erhaltung der Gemeinnutzungsgütern.
Die Gemeinnutzungsgüter (Güter mit bürgerlichen Nutzungsrechten, oft auch bürgerliche Nutzungsgüter genannt) im Eigentum der Fraktionen oder Gemeinden bestehen zum Großteil aus Wäldern, Weiden und Almen.
Die Gemeinnutzungsgüter sind laut geltender Rechtsordnung unveräußerlich, unteilbar und können nicht ersessen werden.
Die Besonderheit der Gemeinnutzungsgüter liegt darin, dass diese Gemeinschaftseigentum der Nutzungsberechtigten sind. Nutzungsberechtigt sind die zumindest seit vier Jahren in der jeweiligen Fraktion oder Gemeinde ansässigen Bürger, die bestimmte Rechte auf den Gemeinnutzungsgütern ausüben können. Es sind dies vorwiegend die Nutzung der Weide und der Bezug von Holz.
Eigenverwaltungen bürgerlicher Nutzungsgüter sind öffentliche Körperschaften, welche die Gemeinnutzungsgüter im Eigentum der Fraktionen oder Gemeinden verwalten. Die Entstehung vieler dieser Körperschaften reicht weit bis in das Mittelalter zurück und ist eng mit der geschichtlichen Entwicklung Südtirols verbunden.
Die Verwaltung der Gemeinnutzungsgütern kann entweder durch ein gewähltes Komitee oder durch den Gemeindeausschuss erfolgen.
Mit der Verwaltung von Gemeinnutzungsgütern, die Ortschaften oder Gemeinden gehören, wird grundsätzlich ein Komitee betraut, das aus fünf Mitgliedern besteht. Ein Mitglied des Komitees übernimmt die Präsidentschaft und ist der gesetzliche Vertreter der Verwaltung. Diesem Komitee wird auch ein Sekretär zur Seite gestellt. Für die Verwaltung der Gemeinnutzungsgüter mit eigenem Komitee ist eine Selbstverwaltung mit eigener Rechnungs- und Finanzgebarung vorgesehen. Die Verwaltung der Gemeinnutzungsgüter erfolgt mit einer eigenen, vom Verwaltungskomitee verfassten Satzung. In Südtirol gibt es 114 Verwaltungen der Gemeinnutzungsgüter, die von einem Komitee verwaltet werden.
Die zweite Möglichkeit der Verwaltung von Gemeinnutzungsgütern ist die Verwaltung dieser Güter durch den Gemeindeausschuss, welche auf einer eigenen Satzung basiert.
• Sind die Güter grundbücherlich im Eigentum der Gemeinde, kann die Verwaltung über den Haushaltsplan der Gemeinde abgewickelt werden, oder aber mit getrennter Gebarung erfolgen.
• Sind die Güter grundbücherlich nicht im Eigentum der Gemeinde, muss die Verwaltung immer mit getrennter Gebarung erfolgen. Wenn der Gemeindeausschuss als Verwaltungsorgan fungiert, so übernimmt der Bürgermeister die Funktion des Präsidenten und der Gemeindesekretär die Funktion des Sekretärs.
In Südtirol gibt es 69 Verwaltungen der Gemeinnutzungsgüter, die über dem Gemeindeausschuss verwaltet werden.
Die Eigenverwaltung BNR Prad gibt es seit dem Jahre 1951.
Die Präsidenten:
1951 bis 1953 - David Wallnöfer
1954 bis 1967 - Hermann Nigg
1967 bis 1981 - Arthur Gapp
1981 bis 1987 - Bruno Wallnöfer
1987 bis 2010 - Franz Zoderer
2010 bis heute - Gilbert Stecher
Quelle in Teilen: *https://www.provinz.bz.it/land-forstwirtschaft/landwirtschaft/konsortien-gemeinschaften/gemeinnutzungsgueter.asp