Mit dem Landesgesetz vom 10. Januar 2022 Nr. 1 „Bestimmungen in Zusammenhang mit dem Landesstabilitätsgesetz für das Jahr 2022" wurde eine Änderung des Landesgesetzes vom 12. Juni 1980, Nr. 16, „Verwaltung der Gemeinnutzungsgüter“ vorgenommen.
Zur Mitteilung