Es wird daran erinnert, dass sich in Südtirol die auftraggebenden Körperschaften (z.B. Eigenverwaltungen B.N.G.) gemäß Beschluss der Landesregierung 850/2019 und dem Rundschreiben der AOV vom 15.5.2020 Nr. 3, bis zum 30.6.2020 als qualifizierte Vergabestellen im dafür vorgesehenen Verzeichnis einschreiben müssen, um autonom alle Verfahrensarten durchführen zu können.
Autonom können nach diesem Datum „nicht qualifizierte“ Vergabestellen nur noch mittels Konventionen, Rahmenabkommen und elektronischem Markt Vergaben vornehmen. Zeitgleich sind öffentliche Bedienstete, welche die Funktion des EVV wahrnehmen, verpflichtet sich als Einzige/r Verfahrensverantwortliche/r (EVV) im Landesverzeichnis einzuschreiben.
Im nachfolgenden Link sind die Anleitungen für die Einschreibung in das Verzeichnis EVV und in das Verzeichnis für qualifizierte Vergabestellen verfügbar:
https://www.ausschreibungen-suedtirol.it/buyer-section/manuals/locale/de_DE