Änderung zum Landesgesetz vom 17. Dezember 2015, Nr. 16, „Bestimmungen über die öffentliche Auftragsvergabe“
Mit Beschluss der Landesregierung Nr. 443 vom 23.05.2023 wurden die Kriterien zur Förderung der Almwirtschaft neu aufgelegt.
Wie bekannt, können derzeit die Ansuchen für die neue Förderperiode für ...
Mitreden, mitgestalten … am Samstag, den 29. April 2023 um 09.30 Uhr im Raiffeisen Pavillon in Bozen.
Für die Bewerbung des Pustertals als Leader-Gebiet in der Förderperiode 2023-27 lädt das Regional Management LAG Pustertal alle Interessierten dazu ein, bei einem der nachfolgenden Termine mitzudenken, mitzudiskutieren und gemeinsam nach vorne zu blicken.
Gefördert werden die Erhaltung von Schindeldächern, traditionellen Holzzäunen, Trockenmauern, die ordentliche Instandhaltung von Waalen sowie innerhalb der Naturparks auch die ordentliche Instandhaltung der Zufahrtswege, die auch als Hauptwanderwege genutzt werden.
Die neue Agrarreform sieht für die Bewirtschaftung von Almen Förderungen für biologisch zertifizierte Almflächen vor.
Mit Beschluss der Landesregierung Nr. 112 vom 15. Februar 2022 wurden die „Richtlinien für die Gewährung von Beiträgen für Maßnahmen zur Bekämpfung der Schädlinge und Krankheiten von Waldbäumen“ genehmigt.